Allianz Unfallversicherung für alle ab 50

Umfassender Schutz – weltweit, rund um die Uhr

Jedes Jahr stürzen mehr als vier Millionen ältere Menschen. Sichern Sie sich frühzeitig mit einer geeigneten Senioren-Unfallversicherung ab – mit der Dynamischen Unfallversicherung 60Aktiv oder der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung UBR 50Plus.

Häufige Fragen zur Allianz Unfallversicherung für Senioren

Welche besonderen Leistungen bieten die Allianz Unfallversicherungen für alle ab 50?

Unsere Leistungen gehen über reine Geldleistungen hinaus. Mit unserer Unfallversicherung für alle ab 50 erhalten Sie nach einem Unfall zum Beispiel Hilfeleistungen: Dazu gehören etwa ein täglicher Menüservice, die Begleitung zum Arzt und die Reinigung Ihrer Wohnung. Außerdem werden Sie bei Bedarf von unseren qualifizierten Dienstleistern gepflegt.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen unsere Leistungen nicht nur nach Unfällen, sondern auch nach unvorhersehbaren krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalten. Zudem stehen wir bei Unfällen im Ausland mit Rat und Tat zur Seite und organisieren bei Bedarf einen Rücktransport. Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie auch bei Infektionen durch Zeckenstiche und Gesundheitsschädigungen durch Impfungen.

Außerdem leisten wir bei Oberschenkelhalsbrüchen auch dann, wenn die Ursache kein Unfall war, zum Beispiel bei "Spontanbrüchen". Darüber hinaus sind Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall mitversichert.

Sind alle Unfälle versichert?

Ja, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung beim Führen von Kraftfahrzeugen oder wenn die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird.

Werden die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt, können Geldleistungen der Unfallversicherung gekürzt werden.

Wer kann eine Unfallversicherung für alle ab 50 bei der Allianz abschließen?

Die Dynamische Unfallversicherung 60Aktiv richtet sich insbesondere an Menschen ab 60. Abschließbar ist sie aber schon ab 55 bis 80 Jahren. Die UBR 50Plus richtet sich an Menschen von 50 bis 74 Jahren. Einschränkungen gibt es bei bestimmten Krankheiten (zum Beispiel Diabetes, Krebserkrankungen).

Wie lange gelten die Unfallversicherungen?

Die Dynamische Unfallversicherung 60Aktiv wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Allianz verzichtet verbindlich auf ihr Recht, die Versicherung nach einem Unfall oder zum Ablauf zu kündigen. Ihr Unfallschutz kann also lebenslang bestehen bleiben.

Die UBR 50Plus wird für 12 oder 15 Jahre abgeschlossen und hat einen festen Ablauftermin.

Was bedeutet "Dynamik" bei der dynamischen Unfallversicherung?

Damit die Versicherung auf Dauer Ihren Wert erhält, ist eine jährliche dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag vorgesehen. Dieser Anpassung können Sie jederzeit widersprechen.

Welche Leistungen bietet die garantierte Beitragsrückzahlung?

Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung UBR 50Plus einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3). Der Rückzahlungsanspruch im Erlebensfall entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8 Prozent). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.
Die Leistungen aus der Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Altenheim- oder Pflegeplatz.
Werden Sie vor dem Ablauftermin pflegebedürftig (Pflegegrad 3, 4 oder 5), erhalten Sie anstelle der Ablaufleistung eine lebenslange monatliche Pflegerente – unabhängig von den Gründen der Pflegebedürftigkeit (50 Prozent bei Pflegegrad 3, 80 Prozent bei Pflegegrad 4 und 100 Prozent bei Pflegegrad 5).

Was passiert, wenn bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung die versicherte Person stirbt?

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs, wobei ein Abzug von 10 Prozent erfolgt. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs. Erfolgte die Zahlung einer Pflegerente, werden bereits von uns gezahlte Renten von der Kapitalleistung abgezogen.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.