- Individuelle Absicherung
- Wir zahlen ab 1 Prozent Invalidität
- Kapital für Ihre Altersvorsorge
Allianz Unfallversicherung für Erwachsene
Top-Unfallschutz – weltweit und rund um die Uhr
Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Unfallversicherung der Allianz: Sie haben die Wahl zwischen der Dynamischen Unfallversicherung und der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.
Weltweiter Schutz, rund um die Uhr
Für den Rundumschutz gegen die Folgen eines Unfalls bieten wir Ihnen zwei leistungsstarke Absicherungen an: die Dynamische Unfallversicherung und die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung. In beiden Versicherungen profitieren Sie von hervorragenden Leistungen und diesen Vorteilen:
- Wir sind da – wo auch immer Sie sind: Sie sind weltweit abgesichert, rund um die Uhr.
- Wir sind da – egal, was passiert: Wir zahlen ab einer Invalidität von 1 Prozent, ab 35 Prozent die doppelte und ab 70 Prozent sogar die fünffache Leistung.
- Wir sind da – auch für Ihre Familie: Nach Heirat oder Geburt sind Ehepartner und Neugeborene bis zu 3 Monate kostenfrei mitversichert. Wenn Sie uns das Ereignis melden, sind Ehepartner 6 Monate, Neugeborene 12 Monate mitversichert.
Absicherung ab heute, Kapital für morgen
Private Vorsorge ist unverzichtbar – denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die während der Arbeit und auf dem Hin- oder Rückweg passieren. Die Allianz Unfallversicherungen für Erwachsene eignen sich für Sie besonders, wenn Sie
- sich und Ihre Familie umfassend und überall gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls absichern möchten.
- einen Unfallschutz suchen, der optimal auf Ihre persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt ist.
- mit der Unfallversicherung gleichzeitig ein finanzielles Polster für die Zukunft aufbauen möchten (Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung).
- Jetzt beraten lassen
Häufige Fragen
Unsere Leistungen gehen über reine Geldleistungen hinaus: Bei Unfällen im Ausland stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung und organisieren bei Bedarf einen Rücktransport.
Werden Hilfsleistungen mitversichert, erhalten Sie Hilfe für sich selbst, für Ihren Haushalt und für Ihre Kinder. Außerdem werden Sie bei Bedarf von unseren qualifizierten Dienstleistern gepflegt. Das Besondere: Sie erhalten diese Hilfsleistungen nicht nur nach Unfällen, sondern auch nach unvorhersehbaren krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalten.
Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie auch bei Vergiftungen, Infektionen durch Zeckenstiche und Gesundheitsschädigungen durch Impfungen.
Ja, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung beim Führen von Kraftfahrzeugen oder wenn die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird.
Werden die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt, können Geldleistungen der Unfallversicherung gekürzt werden.
Die Dynamische Unfallversicherung für Erwachsene können Sie ab einem Alter von 16 bis 59 Jahren abschließen. Einschränkungen gibt es nur für einzelne Berufsgruppen (etwa Profisportler oder Artisten) sowie bei bestimmten Krankheiten.
Eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung können Sie ab einem Alter von 14 bis 65 Jahren abschließen.
Die Dynamische Unfallversicherung wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Da mit zunehmendem Alter sowohl die Häufigkeit der Unfälle steigt als auch deren Folgen schwerer sind, ist ab dem 60. Lebensjahr eine Anpassung des Beitrages bzw. der Höhe der Versicherungssumme notwendig.
Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird für mindestens 12 Jahre abgeschlossen und hat einen festen Ablauftermin. Eine längere Laufzeit ist möglich.
Damit die Versicherung auf Dauer ihren Wert erhält, ist eine jährliche dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag vorgesehen. Dieser Anpassung können Sie jederzeit widersprechen.
Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall. Der Rückzahlungsanspruch entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8 Prozent). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.
Die Leistungen aus der versicherten Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.
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