Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung

Testurteil 1,0 von Stiftung Warentest

Die ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz sichert Sie mit einer monatlichen Rente für den Fall ab, dass Sie berufsunfähig werden.

Häufige Fragen zur Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung

In welchem Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Plus zahlt Ihnen die vereinbarte Rente, wenn Sie

  • voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sind oder
  • bereits sechs Monate berufsunfähig gewesen sind.

Als berufsunfähig gelten Sie hierbei, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben – sei es infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls. Wann diese 50-Prozent-Grenze erreicht ist, hängt davon ab, wie sehr Ihre Arbeitsfähigkeit gemindert ist. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Sofern Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Basis-Variante abschließen (also kein Plus-Produkt), erhalten Sie die vereinbarte Leistung, wenn Sie voraussichtlich mindestens drei Jahre (Prognosezeitraum) berufsunfähig sein werden.

Bei der Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Plus profitieren Sie zudem von diesen Vorteilen:

  • Bereits vor der Entscheidung über eine vorliegende Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind.
  • Die Leistung wird dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung erbracht und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn doch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
  • Die Leistung wegen Krankschreibung endet, sobald Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, spätestens jedoch nach 18 Monaten.
In welchem Alter sollte ich mich absichern – und für wie lange?

Ob Sie berufsunfähig werden können, ist keine Frage des Alters. Daher sollten Sie sich so früh wie möglich um Ihre Absicherung kümmern.
Wer jung in die Versicherung einsteigt, profitiert zum einen von deutlich günstigeren Beiträgen – zum anderen ist die Gesundheitsprüfung für junge Menschen leichter zu absolvieren.
Eine solche Gesundheitsprüfung ist für jeden Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung nötig, um das individuelle Risiko jedes Antragstellers einzuschätzen. Hiernach wird der Beitrag bemessen, denn eine Vorerkrankung bedeutet ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden. In diesem Fall muss man mit einem Risikozuschlag, also einem höheren Beitrag rechnen. Wer aber jung ist, hat in der Regel kaum Vorerkrankungen. Dadurch können die Beiträge günstig bleiben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so lange laufen, bis Sie in Rente gehen. So ist sichergestellt, dass keine Versorgungslücke entsteht, bis Sie Ihre Altersrente erhalten.

Welche Daten muss ich beim Vertrag angeben?

Um Ihr individuelles Risiko und damit Ihren Beitrag fair ermitteln zu können, benötigen wir von Ihnen ein paar Daten. Dazu gehören diese Angaben:

  • Ihr Beruf: Körperlich hart arbeitende Menschen, zum Beispiel Maurer, zahlen wegen ihrer größeren Gesundheitsbelastung einen höheren Beitrag als etwa Bürokaufleute ohne körperliche Arbeit. Auch wer einen gefährlichen Beruf ausübt, beispielsweise als Dachdecker, muss mit höheren Beiträgen rechnen.
  • Ihre Hobbys: Gefährliche Freizeitbeschäftigungen wie zum Beispiel Fallschirmspringen oder Segelfliegen können zu Risikozuschlägen führen.
  • Ihr Gesundheitszustand: Da Vorerkrankungen das Risiko erhöhen können, später berufsunfähig zu werden, sind in bestimmten Fällen Zuschläge zum regulären Beitrag notwendig.

Beantworten Sie unsere Fragen zu Beruf, Hobbys und Gesundheit wahrheitsgemäß – nur so ist sichergestellt, dass Sie bei Berufsunfähigkeit eine Leistung erhalten.
Übrigens: Im Vergleich zu manchen anderen Anbietern wollen wir für unsere Einschätzung von Ihnen nicht wissen, ob Sie Raucher sind.

Bekomme ich mit meiner Vorerkrankung überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

In den allermeisten Fällen ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch mit Vorerkrankungen möglich.
Keine Rolle für die Berufsunfähigkeit spielt beispielsweise eine auskurierte Grippe. Schwieriger wird es etwa bei bösartigen Tumoren in der Krankengeschichte, aber auch hier ist eine Versicherung möglich. Entscheidend ist die Art der Vorerkrankung und welchen Einfluss sie darauf hat, Ihren Beruf künftig auszuüben.
Insgesamt können wir in 85,8 Prozent der Fälle einen Berufsunfähigkeitsschutz anbieten. Diese Annahmequote bestätigt uns die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen (M&M Office 3.18.001, Stand Mai 2015). Dank dieser hohen Quote können Sie sich die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen meist sparen.  

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nicht berufsunfähig werde?

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Allianz sind überwiegend reine Risikoversicherungen. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge ausschließlich der Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen. Werden Sie während Ihrer Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, erlischt Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. So kann Ihr Beitrag günstig gestaltet werden.


Bei der BerufsunfähigkeitsPolice Invest hingegen werden die erzielten Überschüsse des Versicherungsvertrages in Fonds angelegt. So können Sie am Ende der Laufzeit eine steuerfreie Kapitalzahlung erhalten – selbst wenn Sie berufsunfähig geworden sind. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von der Dauer Ihrer Einzahlung und der Wertentwicklung Ihrer individuell gewählten Fonds: Entscheiden Sie im Rahmen einer breiten Fondsauswahl, welcher Fonds für Sie der Richtige ist.

Kann ich meine Versicherung in der Steuererklärung geltend machen?

Ja, Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Die Beiträge werden – im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen – als Sonderausgaben abgezogen.

Sobald Sie Zahlungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, sind diese zu versteuern. Sie werden mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV versteuert und gehören zu den sonstigen Einkünften. Damit unterliegen sie Ihrem individuellen Einkommensteuersatz, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Was unterscheidet eine Berufsunfähigkeits- von einer Unfallversicherung?

Entgegen der verbreiteten Annahme werden nur die wenigsten Menschen durch einen Unfall berufsunfähig: Am häufigsten sind psychische Probleme und Erkrankungen des Bewegungsapparates die Ursache. Solche Risiken werden bei einer Unfallversicherung nicht berücksichtigt – dafür zahlt sie beispielsweise dann, wenn man durch einen Unfall einen Finger verliert, aber weiterhin erwerbsfähig bleibt.

Die beiden Versicherungen decken also unterschiedliche Risiken ab.

  • Die Unfallversicherung deckt alle bleibenden körperlichen Schäden ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob man durch den Unfall berufsunfähig wird oder nicht.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seiner bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen kann.