Ihre private Rentenversicherung

Flexibel, individuell und mit Steuervorteilen

Die Allianz PrivatRente: eine ausgezeichnete Vorsorge. Die private Rentenversicherung der Allianz hilft Ihnen dabei, Ihre Rentenlücke zu schließen und Ihren Lebensstandard im Alter zu halten.

Häufige Fragen zur Allianz PrivatRente

Wozu benötige ich eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung verschafft Ihnen im Alter zusätzlichen finanziellen Spielraum durch eine lebenslang garantierte Rente und unterstützt Sie so dabei, Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Wer kann die private Rentenversicherung nutzen?

Jeder! Ganz besonders wichtig ist eine private Rentenversicherung für alle, die heute bereits wissen, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht reicht. Interessant ist die private Rentenversicherung insbesondere für Personen, die Wert auf Flexibilität legen. So können Sie beispielsweise bei Rentenbeginn statt einer Rente auch eine Kapitalzahlung wählen.

Wie wichtig ist eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist eine sehr wichtige Ergänzung Ihrer Altersvorsorge, wenn sich Ihre Vorstellungen von einem finanziell abgesicherten Lebensabend nicht allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung realisieren lassen.

Wie sehen meine Steuervorteile aus?

Bei der privaten Rente wird – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. So muss ein 65-Jähriger gerade einmal 18 Prozent seiner privaten Rente versteuern. Bei 1.000 Euro monatlicher Rente und einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent werden somit nur 54 Euro Einkommenssteuer auf die Rente fällig. Und auch, wenn Sie sich zum Ende der Laufzeit statt der lebenslangen Rente für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden, profitieren Sie von einer günstigen Versteuerung: Sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind, wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Unterliegt die Allianz PrivatRente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Die PrivatRente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Soweit der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, unterliegt die PrivatRente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten (4.350 Euro im Jahr 2017).
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der PrivatRente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Kann ich meine Allianz PrivatRente kündigen?

Ja, Sie können die Allianz PrivatRente vor Rentenbeginn jederzeit kündigen. Empfehlenswert ist das aber nicht, weil Sie dann eine sichere und rentable Altersvorsorge verlieren und eine Kündigung mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Alternativ können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder Ihre Zahlungen reduzieren oder aussetzen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, während der Elternzeit oder einer beruflichen Weiterbildung.

Ist eine private Rentenversicherung auch bei hohen Einkommen sinnvoll?

Auf jeden Fall – denn je höher Ihr Einkommen ist, umso größer ist die Rentenlücke. Der Grund: Die gesetzliche Rente berücksichtigt aktuell maximal ein Einkommen von 6.350 Euro (in den neuen Bundesländern 5.700 Euro). Ein darüber hinausgehendes Einkommen führt daher nicht zu einer höheren gesetzlichen Rente: Wer 6.350 Euro im Monat verdient, erhält später genau so viel Rente wie jemand, der 10.000 Euro verdient. Diese Rentenlücke können Sie mit der privaten Rentenversicherung schließen.