Allianz Pflegezusatzversicherung

Optimale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

Die flexible und leistungsstarke Pflegezusatzversicherung der Allianz sichert Ihnen die bestmögliche Versorgung im Pflegefall. Die Versicherung verschafft Ihnen bei Pflegebedürftigkeit die notwendige finanzielle Sicherheit und garantiert Unterstützung.

Die Pflegezusatzversicherung im Überblick

Das bietet Ihnen die Allianz Pflegezusatzversicherung

  • Individuelle Absicherung: Passen Sie die Leistungen an Ihre persönliche Lebenssituation an.
  • Finanzieller Spielraum: Verfügen Sie im Pflegefall frei über ein vereinbartes Tagegeld von bis zu 150 Euro pro Tag. Zusätzlich können Sie sich mit dem Zusatzbaustein "Pflege Einmalauszahlung" ab Pflegegrad 2 eine Einmalauszahlung bis zu 15.000 Euro absichern.
  • Versorgung zu Hause: Sichern Sie sich mit dem Zusatzbaustein "Pflegetagegeld Erhöhung ambulant" eine finanzielle Unterstützung, damit Sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können.
  • Beitragsentlastung im Alter: Profitieren Sie mit dem Zusatzbaustein "Vorsorgekomponente V" ab 65 Jahren von einer garantierten Senkung der Beiträge um bis zu 80 Prozent.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Darum sollten Sie die Pflegezusatzversicherung der Allianz wählen

  • Sicherheit: Mit der Allianz steht Ihnen ein besonders finanzstarker Partner zur Seite.
  • Umfangreiche Assistanceleistungen: Nachhaltige Services für Sie und Ihre Angehörigen bieten konkrete Hilfe im Pflegefall.
  • Rundum erreichbar: Unser Partner Allianz ist mit mehr als 8.000 Beratern persönlich vor Ort, am Telefon oder online für Sie erreichbar.

Häufige Fragen zur Allianz Pflegezusatzversicherung

Ist eine Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich lassen sich die Beiträge von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen: Sie können als Beamter oder Angestellter insgesamt höchstens 1.900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, als Selbstständiger bis zu 2.800 Euro im Jahr. Wenn schon allein die Kranken- und Pflegepflichtversicherung diese Summe überschreitet, können Sie für die Pflege nichts mehr absetzen.

Wann ist man pflegebedürftig?

Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr alleine versorgen können und deshalb Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, etwa beim Duschen oder Essen. Dabei ist es unwichtig, ob diese Hilfsbedürftigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entsteht.

Sie erhalten einen Pflegegrad, wenn Sie mindestens sechs Monate lang entsprechende Hilfe brauchen. Für die dann benötigten Versicherungsleistungen stellen Sie einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Feststellungen der gesetzlichen Pflegekasse und der privaten Pflegepflichtversicherung werden für die Pflegezusatzversicherung übernommen, so dass dafür kein gesonderter Antrag mehr nötig ist.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Um festzustellen, ob Sie pflegebedürftig sind, werden Ihre Selbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit in sechs Bereichen geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt dies für die gesetzlichen Krankenkassen, die Gesellschaft "MEDICPROOF" für privat Versicherte. Bewertet werden:

  • die Mobilität,
  • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • die Fähigkeit zur Selbstversorgung,
  • die Fähigkeit zur Bewältigung von und der selbständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und
  • die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Auf Grundlage der Einschätzung der genannten Punkte durch den medizinischen Dienst werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Innerhalb eines Pflegegrads erhalten alle Versicherten gleiche Leistungen – abhängig von der Art der Versorgung und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Gibt es eine Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit?

Ja, beim Allianz PflegetagegeldBest gibt es keine Wartezeit. Sie genießen ab dem ersten Tag vollen Versicherungsschutz.

Bietet der Tarif PflegetagegeldBest Möglichkeiten zur Beitragspause bzw. Beitragsbefreiung?

Sie können den Vertrag beispielsweise während einer Elternzeit oder Arbeitslosigkeit ruhen lassen und müssen keine Beiträge bezahlen. Bei Arbeitslosigkeit geht diese Pause bis zu einem Jahr, bei Elternzeit sind zwölf, 24 oder 36 Monate möglich.

Allerdings erhalten Sie in diesen Zeiträumen auch keine Leistungen.

Ab Pflegegrad 5 sind Sie von der Beitragszahlung komplett befreit und haben selbstverständlich weiterhin Anspruch auf alle Tarifleistungen.