- Bis zu 80 Prozent für Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Erstattung für Sehhilfen bis 300 Euro und Hörhilfen bis zu 80 Prozent
- Vorsorgeuntersuchungen bis 80 Prozent
Allianz Ambulante Zusatzversicherung
Optimieren Sie Ihren Gesundheitsschutz
Wenn Ihnen Ihre Gesundheit wichtig ist, dann sollten Sie sich auch optimal absichern – mit der Ambulanten Zusatzversicherung der Allianz. Wir übernehmen auch Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt sind – für Ihre bestmögliche ärztliche Behandlung.
Unsere Leistungen
Die Ambulante Zusatzversicherung der Allianz bedeutet für Sie mehr Wahlfreiheit und die bestmögliche Absicherung in Ergänzung zur gesetzlichen Regelversorgung. Sie profitieren von diesen besonderen Vorteilen:
- Gesundheitsvorsorge: Wir beteiligen uns zu 80 Prozent an den Kosten von Vorsorgeuntersuchungen – auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
- Alternative Behandlungen: Wir übernehmen bis zu 80 Prozent der Kosten für Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder alternativmedizinische Verfahren wie Homöopathie inklusive Arzneimitteln – bis zu 1.000 Euro innerhalb von zwei Jahren.
- Seh- und Hörhilfen: Wir erstatten die Kosten Ihrer neuen Brille oder Kontaktlinsen bis 300 Euro innerhalb von zwei Jahren, auch wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat oder Ihre Krankenversicherung sich nicht an den Kosten beteiligt. Im Tarif AmbulantBest erstatten wir mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch Kosten für Ihre Hörhilfe.
- Sicher: Mit der ausgezeichneten Finanzstärke der Allianz garantieren wir Ihnen hohe Sicherheit für Ihre Beiträge.
Häufige Fragen zur Ambulanten Krankenzusatzversicherung
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren mehr und mehr eingeschränkt. Für die Patienten bedeutet das, bestimmte Leistungen selbst zu bezahlen oder ganz darauf zu verzichten. Mit der Ambulanten Zusatzversicherung der Allianz sichern Sie sich eine optimale medizinische Versorgung, ohne die hohen Kosten dafür selbst tragen zu müssen.
Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden zwar von den gesetzlichen Kassen übernommen, aber mit Einschränkungen. So bezahlen die gesetzlichen Kassen beispielsweise beim Hautkrebs-Screening nur eine visuelle Untersuchung. Die Ambulante Zusatzversicherung der Allianz hingegen beteiligt sich einmal innerhalb von 24 Monaten an den Kosten für wichtige Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel dem Hautkrebs-Screening mit speziellem Lichtmikroskop ab 18 Jahren oder der Früherkennung Grüner Star ab 40 Jahren. Die Leistungen unserer Ambulanten Zusatzversicherung sind übrigens unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt.
Brillen werden – ausgenommen bei Kindern oder schwerer Sehbehinderung – generell nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Der Patient muss sie also aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Ambulanten Zusatzversicherung der Allianz erhalten Sie einen Zuschuss für Ihre neue Brille, auch dann, wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat: im Tarif AmbulantPlus 150 Euro, bei AmbulantBest 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
Die Osteopathie lindert bei vielen Menschen Beschwerden, die durch Bewegungsstörungen und Verspannungen entstehen. Sie kann zum Beispiel bei Migräne-Patienten angeraten sein. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen dafür nicht, die Ambulante Zusatzversicherung der Allianz übernimmt einen Großteil der Kosten.
Ist eine Behandlung schon begonnen oder vom Arzt angeraten, wenn Sie Ihre Krankenzusatzversicherung abschließen, können wir dafür leider noch nicht einspringen: Diese Wartezeit beträgt generell drei Monate ab Vertragsabschluss. Für psychotherapeutische Leistungen und für Entbindungen sind es acht Monate. Es ist deshalb sinnvoll, die Krankenzusatzversicherung rechtzeitig abzuschließen.
Sie können nahezu alle Dokumente zur Erstattung von Krankheitskosten einreichen (zum Beispiel Rechnungen, Rezepte oder Kostenvoranschläge).
In einigen Fällen benötigen wir aus rechtlichen Gründen jedoch Originale (zum Beispiel Entbindungen von der Schweigepflicht). Diese müssen Sie uns weiterhin auf dem Postweg senden. Eine Einreichung von Auslandsrechnungen sowie vertraglichen Dokumenten per App ist ebenfalls nicht möglich.
Wir behalten uns vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Originale von Ihnen zu fordern.