- Dauerhafte Absicherung
- Wir zahlen ab 1 Prozent Invalidität
- Startkapital für Ihr Kind
Allianz Unfallversicherung für Ihr Kind
Ihr Kind lebt gefährlich – wir sichern es ab
Jedes Jahr erleiden fast zwei Millionen Kinder einen Unfall. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar, etwa durch eine Kinderunfallversicherung der Allianz: Wählen Sie zwischen der Dynamischen Unfallversicherung und der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.
Weltweiter Schutz, rund um die Uhr
Für den Rundumschutz Ihrer Kinder gegen die Folgen eines Unfalls bieten wir zwei leistungsstarke Absicherungen an: Die Dynamische Unfallversicherung für Kinder und die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung für Kinder. In beiden Versicherungen profitieren Sie von hervorragenden Leistungen und diesen Vorteilen:
- Wir sind da: Ihr Kind ist weltweit abgesichert, rund um die Uhr.
- Was auch passiert: Wir zahlen ab einer Invalidität von 1 Prozent, ab 35 Prozent die doppelte und ab 70 Prozent Invalidität die fünffache Leistung.
- Schnell und flexibel: Die Folgen von Zeckenstichen und Impfungen sind immer mitversichert.
Absicherung ab heute, Kapital für morgen
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Hin- oder Rückweg passieren. Deshalb ist die private Vorsorge auch so wichtig. Eine Kinderunfallversicherung der Allianz eignet sich für Sie besonders, wenn Sie
- Ihr Kind umfassend gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls absichern möchten.
- mit der Unfallversicherung gleichzeitig ein Startkapital für Ihr Kind aufbauen möchten (Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung).
- Ihr Enkel- oder Patenkind sinnvoll und nachhaltig beschenken möchten (Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung).
- Jetzt beraten lassen
Häufige Fragen
Die Leistungen unserer Unfallversicherungen gehen über reine Geldleistungen hinaus: Bei Unfällen im Ausland stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung und organisieren bei Bedarf einen Rücktransport – auch dann, wenn Ihr Kind nicht mit Ihnen reist.
Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie für Ihr Kind auch bei Vergiftungen, Infektionen durch Zeckenstiche und Gesundheitsschädigungen durch Impfungen.
Ein zusätzliches Plus: Die Kinderunfallversicherung der Allianz besteht ohne Beitragszahlung weiter, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.
Ja, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle, bei denen die Gesundheitsschädigung vorsätzlich herbeigeführt wird. Werden die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt, können Geldleistungen der Unfallversicherung gekürzt werden.
Der Abschluss einer Dynamischen Unfallversicherung für Kinder ist von der Geburt bis zum 16. Geburtstag des Kindes möglich. Der Versicherungsnehmer darf dabei nicht älter als 80 Jahre sein.
Eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung können Sie für Ihr Kind abschließen, wenn es noch nicht 13 Jahre alt ist. Danach können Sie die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung für Erwachsene wählen.
Die Dynamische Unfallversicherung wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Ab dem 18. Lebensjahr Ihres Kindes ist eine Anpassung des Beitrages bzw. der Höhe der Versicherungssummen notwendig. Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird mindestens bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen und hat einen festen Ablauftermin. Eine längere Laufzeit ist möglich.
Damit die Kinderunfallversicherung auf Dauer ihren Wert erhält, ist eine jährliche dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag vorgesehen. Dieser Anpassung können Sie jederzeit widersprechen.
Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall. Der Rückzahlungsanspruch entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8 Prozent). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.
Die Leistungen aus der Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Der Versicherungsschutz bleibt für Ihr Kind ohne weitere Beitragszahlung bis zum 18. Geburtstag bestehen.
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