Konjunkturpaket 2020 / 2021 der Bundesregierung

Mehrwertsteuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020

 

Im Rahmen Ihres Konjunkturpaketes 2020 / 2021 hat die Bundesregierung u.a. die von 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.

Der Mehrwertsteuersatz wird von 19 % auf 16 % gesenkt, der ermäßigte Steuersatz wird von 7 % auf 5 % gesenkt.

Das rege den Konsum an und sei sozial gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer von allen gezahlt werde.

Diese Senkung geben wir an Sie weiter und werden daher für unsere Dienstleistungen in diesem Zeitraum die aus unseren Preisverzeichnissen ersichtlichen, reduzierten Entgelte berechnen.

Weitere Eckpunkte des Konjunkturpaketes

Kinderbonus für Familien

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. Über den bereits im Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 enthaltenen Förderschwerpunkt für Familien (spürbare Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages) hinaus wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im September und Oktober 2020. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Kindergeldanspruch besteht.

Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

er Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Damit wird den eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen besonderen Einschränkungen für Alleinerziehende Rechnung getragen.

Entlastung bei den Stromkosten

Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.